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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeiner Teil

1.1. Verkauf, Dienstleistung und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden genannten Bedingungen. Sie gelten für alle meine Angebote und mir erteilten Aufträge. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Angebote, Preislisten und sonstige Drucksachen sind frei bleibend und unverbindlich.

1.3. Die Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers sind für den Fotografen unverbindlich, selbst wenn ich diesen nicht ausdrücklich widerspreche.

1.4. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für den Fotografen unverbindlich. Der Fotograf ist berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

1.5. Ein Rücktritt von einer Bestellung ist zu den unter Punkt III angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung von mir gültig.

1.6. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 3.3. gilt als vereinbart.

1.7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, damit sie Gültigkeit erlangen.

1.8. Mit Erstellung eines Fotoauftrages erkennt der Auftraggeber die Auffassung des Fotografen von der Fotografie und Bildgestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Der Fotograf haftet nicht bei Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger und dgl. Weiter gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere auch bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

1.9. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen auf ebenso hohem Niveau weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 5 Werktagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

II. Nutzungsrecht, Urheberrecht

​2.1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

2.2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

2.3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

2.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von digitalem Download und/oder USB-Stick (wie vereinbart) über.

2.5. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

2.6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag der Hochzeit. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags, die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

2.7. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

2.8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

III.

Nutzungshonorare - marktübliche Konditionen

3.1. Bei Auftragsaufnahmen sind in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografen Vertragsgrundlage. Ansonsten jene der jeweiligen Bildlieferanten/Bildagenturen.
3.2. Die angegebenen Honorare gelten für die einmalige Nutzung innerhalb des definierten Nutzungsumfanges und -zeitraumes. Zusätzliche Nutzungen sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig.
3.3. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) sind für Farbvorlagen und Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
3.4. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) verstehen sich netto (ohne Mehrwertsteuer) in EURO und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
3.5. Soweit nichts anderes angegeben ist, umfassen die Honorare keine Aufnahme- oder sonstigen Werkhonorare (Bearbeitungsgebühren etc.).
3.6. Die Herstellerbezeichnung muss sowohl bei analogen als auch digitalen Vervielfältigungen eine zweifelsfreie Zuordnung des(r) Lichtbildes (r) zum Bildhersteller gewährleisten (§ 74 Abs 3 UrhG), ansonsten wird ein Zuschlag wie bei deren Unterlassung (plus 100%) verrechnet.
3.7. Die Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung darf nur nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
3.8. Die Bildvorlagen werden, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dem Vertragspartner nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind auf dessen Gefahr und Kosten rücksendepflichtig.
3.9. Die Nutzungshonorare (Lizenzen) beziehen sich nur auf Standardbildmaterial und nicht auf Exklusivmaterial etc.; hier werden üblicherweise Zuschläge verrechnet.
3.10. Die Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar der jeweiligen Nutzung.
3.11. Rechnungsumschreibung
3.12. Blockierungskosten: Für Überschreitung der Rückgabefrist werden pro Tag und Bild in Rechnung gestellt.
3.13. Für Bildauswahlsendungen gemäß Bestellung (zuzüglich Versand oder digitale Übermittlungskosten.
3.14. PDF-Downloads: Die Anzahl der vereinbarten Downloads entspricht der Auflagenhöhe.
3.15. Kostenvoranschläge nach Zeitaufwand

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1. Berechnet werden die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise in Euro, umsatzsteuerfrei nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

4.2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Skontoabzüge sind generell nicht vorgesehen, außer sie wurden gesondert vereinbart.

4.3. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen verrechnet. Mahnspesen und Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.

V. Stornobedingungen

5.1. Für Stornierungen von Aufträgen durch den Kunden gelten folgende Stornosätze ab Auftragserteilung als vereinbart:
bis 2 Monate vor Fototermin: 50 % der Auftragssumme
bis 4 Wochen vor Fototermin: 75 % der Auftragssumme
ab 2 Wochen vor Fototermin: 100 % der Auftragssumme

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen.

VII. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Markus Schwarz Berufsfotograf, Kolpingstraße 10, 2130 Mistelbach erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Markus Schwarz Berufsfotograf, Kolpingstraße 10, 2130 Mistelbach

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